Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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Werden Wohnung und Garage, die einheitlich vermietet sind, getrennt an verschiedene Erwerber veräußert, entstehen nicht zwei Mietverhältnisse, sondern treten beide Erwerber in das einheitliche Mietverhältnis ein und bilden untereinander eine Bruchteilsgemeinschaft[178].
Auflassung und Eintragungschon vorher kraft Ermächtigung des Vermieters nach § 185 kündigen
gesetzliche Vertragsübernahme für die Zukunftselbstschuldnerischer Bürge
§ 566aMietsicherheiten
§ 566bVorausverfügungen
§ 566cschütztden MieterMietzins im Voraus an den Vermieter bezahlen§ 566d§ 566eÜbereignungsanzeige
5.3 Die Voraussetzungen des gesetzlichen Übergangs des Wohnmietverhältnisses
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§ 566 I
- Wohnraummietverhältnis - Überlassung - VeräußerungVeräußert wird die Mietwohnung durch Auflassung und Eintragung des Wohngrundstücks oder der Eigentumswohnung ins Grundbuch[187] auf Grund von Kauf, Tausch, Schenkung oder eines anderen Verpflichtungsvertrags[188]. Nach § 566 I muss die Überlassung an den Mieter der Veräußerung vorausgehen[189]. Auf die Veräußerung eines Grundstücks, das der Mieter nur als Zugang zum Mietgrundstück benutzen darf, aber nicht besitzt, ist § 566 I nicht anwendbar[190].