Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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5.4 Die entsprechende Anwendung der §§ 566 ff.
§§ 566-566e:
- § 567 - § 567a - § 567b§§ 566-567b:
- § 578 IGrundstücksmiete - § 578 IIMiete sonstiger Räume - § 578aMiete eingetragener Schiffe; - §§ 57 ff. ZVGErwerbin der Zwangsversteigerung - § 11 I ErbbauRG§ 1056 I§ 2135 - § 581 IIGrundstückspacht - nicht5.5 Die Schriftform des langfristigen Mietvertrags
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auf länger als ein Jahr vermieteten Wohnraums, Raums oder Grundstücks§§ 550 S. 1, 578
nach §§ 550 S. 2, 578 auf unbestimmte Zeit geschlossen
Auf länger als ein Jahr geschlossen ist vielleicht auch der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit Verlängerungsabrede, mit langer Kündigungsfrist oder Beschränkung der ordentlichen Kündigung[199] und stets der Mietvertrag auf Lebenszeit des Mieters oder Vermieters[200].
Schriftlich zu vereinbaren ist nach § 550 der ganze Mietvertragjede Vertragsänderung
Man muss freilich zwischen der Verlängerung und anderen Änderungen des Mietvertrags unterscheiden. Während die formwidrige Verlängerung den schriftlichen Mietvertrag nicht berührt[205], macht die formwidrige Vertragsänderung den ganzen Mietvertrag kündbar[206]. Da das wirksam gekündigte Mietverhältnis durch Vereinbarung nicht einfach fortgesetzt werden kann, muss auch der neue langfristige Mietvertrag schriftlich vereinbart werden[207].