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Abweichende Abreden zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach § 575 IV unwirksam

Auch das wirksam befristete Wohnmietverhältnis kann nach §§ 543, 569 aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (ssss1).

Mietverhältnis über Gewerberäume

2. Das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit

Das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit wird durch ordentliche befristete Kündigung beendet (§§ 542 I, 573, 580a).

Außerdem kann es aus wichtigem Grund jederzeit fristlos gekündigt werden (§§ 543, 569).

Wohnungsmieter

7. Kapitel Besondere Erscheinungsformen der Miete, Abgrenzung und vertragliche Nebenpflichten

1. Sonderformen der Miete

196

Untermiete

Vormiete

MietoptionVerlängerungsoption

Mietvorvertrag

Leasing

Mietkauf

2. Die Abgrenzung des Mietvertrags von anderen Vertragstypen

197

Pacht

Beispiele

- Gepachtet - Gemietet

Vertrag eigener Art

Automatenaufstellvertrag

VerwahrerLagerhalter

Gemeinschaft

Öffentlichrechtliche Nutzungsverhältnisse

3. Die Miete in Mischverträgen

198

Miete mit Dienstverschaffung

Beherbergungs-, Pensions- oder HotelaufnahmevertragBenutzung von Sport- und Vergnügungsstätten.


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