Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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2.1 Die Kürzung und das Erlöschen der Mietzinsforderung
202
202 § 536 I 2Bruttomiete§ 536 I 1
Das Gesetzkürzt oder beseitigt unmittelbar die Zahlungspflichtanspruchsfeindliche Einwendung
Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach § 536 IV unwirksam
2.2 Die Voraussetzungen der Mietzinskürzung
203
§ 536
Bild 25: Die Mietzinskürzung
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2.3 Der Sachmangel der Mietsache
Die Mietsache hat nach § 536 I 1 einen Sachmangel, wenn sie schlechter ist, als sie nach dem Mietvertrag sein darf, und deshalb zum vertragsmäßigen Gebrauch nicht voll taugt
Eine bestimmte Beschaffenheit der Mietsache können die Vertragspartner auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten vereinbaren. Die insgeheime Vorstellung und Erwartung des Mieters genügt auch dann nicht, wenn der Vermieter sie kennt, ihr aber nicht zustimmt[271].
§ 536 I 3§ 536 Ia
Wie beim Kauf kann der Mangel in der Beschaffenheit der Mietsache, in ihrer Beziehung zur Umwelt oder in einer öffentlichrechtlichen Gebrauchsbeschränkung liegen.