Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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3.5 Der Rücktritt vor Fälligkeit der Verkäuferpflicht
außerordentliche Ausnahme,
4. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts
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§ 437 Nr. 2 mit § 323 V 2, VI schließt den Rücktritt des Käufers wegen eines Sachmangels in zwei Fällen aus:
- § 323 V 2, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers in Gestalt des Sachmangels unerheblich istDie Beweislast für diese Ausnahme trägt der VerkäuferBeispiele
- Der Benzinmehrverbrauch des als spritsparend verkauften Neuwagens beträgt weniger als 10 % (BGH NJW 2007, 2111; NJW 96, 1337: 13 % erheblich). - Der Minderwert des gekauften Unfallfahrzeugs ist geringer als 1 % des Kaufpreises (BGH NJW 2008, 1517). - Der Verkäufer liefert statt der bestellten blauen eine schwarze Corvette (BGH ZGS 2010, 223). - Stets erheblich ist der Mangel, den der Verkäufer arglistig verschwiegen oder über den er sonstwie arglistig getäuscht hat (BGH NJW 2006, 1960; 2008, 1371: Vertrauensbruch). - § 323 VIwenn der Sachmangel allein oder überwiegend vom Käufer zu verantworten§ 438 IV 1 liefert mit § 218 einen weiteren AusschlussgrundNacherfüllungsanspruch gemäß § 438 verjährt