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2.2 Der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung vor dem Schadensersatz

Sinn und Zweck der zusätzlichen Voraussetzungen des § 280 II mit § 286 und des § 280 III mit § 281Vorrang der NacherfüllungFrist zur Nacherfüllung

einfachen Schadensersatz nach § 280 I 1nur Begleitschäden des Käufers, deren Ersatz die Vertragserfüllung nicht ersetzt, sondern nur ergänzt, vor allem also die Mangelfolgeschäden

2.3 Das Fazit der Abgrenzung

Mindestvoraussetzungen des § 280 I 1

§ 311a II 1

3. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz des durch den Sachmangel verursachten Schadens

3.1 Die Anspruchsgrundlage

71

§§ 437 Nr. 3, 280 I 1

3.2 Die Rechtsfolge: Der Ersatz des Mangelfolgeschadens

Zwar muss jedes Schadensersatzbegehren des Käufers die Voraussetzungen des § 280 I 1 erfüllen, aber nicht jeder Schaden ist schon nach § 280 I 1 zu ersetzen

einfache Schadensersatz nach § 280 I 1Ersatz der Mangelfolgeschäden

Beispiele

- § 280 I 1§ 280 I 2 - § 280 I 1

3.3 Die Anspruchsvoraussetzungen

SachkaufSachmangel bei Gefahrübergang(Begleit-) Schaden des Käufers durch eben diesen Sachmangel.


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