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2. Europaweite Betrachtung

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Zunächst ist hier wichtig zu wissen, dass die EU dieses Ziel europaweit denkt und nicht auf Basis der einzelnen Mitgliedstaaten. Die wichtigste Konsequenz hieraus sind Flexibilitätsmechanismen: Wenn ein Land sein Reduktionsziel nicht erreicht, können zum Ausgleich[84] andere Länder einspringen und umgekehrt.

3. Drei-Säulen-Strategie

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Sektoren.Energiewirtschaft und IndustrieanlagenGebäude, Verkehr und landwirtschaftliche AbfälleLandnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)

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EU-ETS

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Sektoren Gebäudewirtschaft und VerkehrDeutschlandbis 2030 um 38 % gegenüber dem Referenzjahr 2005

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Landnutzung, Landnutzungsänderung und ForstwirtschaftMinusbilanz verhindert2

III. Grundlegende Klimaschutzrechtsakte

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Verfassung und den Rahmen für die europäische Klimaschutzpolitik

1. Klimaschutz-Governance-Verordnung

a) Koordinierende Verordnung

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VO 2018/1999/EUSteuerung der Energie- und KlimapolitikKompromiss und eine Kompensation für die fehlenden Kompetenzen derEU im Bereich der Energieversorgung

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