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europaweiten Einführung einer CO2-Steuer auf Ebene der Mitgliedstaaten

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Einführung einer CO2-Steuer auf Unionsebene

3. Abgrenzung von Binnenmarkt- und Umweltkompetenzen

a) Klimaschutz und Wettbewerb

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Produktnormen2Produktionsnormen

b) Abgrenzung nach Regelungsgehalt

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Richtigerweise ist hier eine generelle Zuordnung nach dem Regelungsgehalt eines Rechtsaktes vorzunehmen. Zu unterscheiden sind diesbezüglich produktbezogene, produktions- und anlagenbezogene Normen sowie Umweltstandards.

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Erleichterung des Warenverkehrskomplett verboten

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Otto- und DieselkraftstoffnormenArt. 114 AEUVVerbot von Verbrennungskraftstoffen Art. 192 AEUV222

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Kraftwerke, Produktionsprozesse und IndustrieanlagenHandelshemmnisse beseitigtumweltpolitische Ziele

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klimapolitisch motivierte Vorgaben für Anlagen und Produktionsprozesse22

4. Abgrenzung von Umwelt- und Energiekompetenzen

a) Abgrenzung nach Schwerpunkt der Maßnahme

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auch auf der Grundlage der Umweltkompetenzen energiepolitische Regelungen

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