Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen. Handbuch für Praxis und Beratung, eBook онлайн
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3. Rechtssetzungsverfahren
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immer mit Mehrheitsentscheidungen
VI. Steuerkompetenzen1. Harmonisierung der indirekten Steuern
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Art. 113 AEUVdirekte Regelungskompetenz für Ökosteuernnur einstimmigEnergiesteuerrichtlinie 2003/96/EGnationale CO2-Steuer
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eigenen EU-weit geltenden CO2-Steuernicht um eine Verbrauchssteuer2Kernbrennstoffsteuerfehlenden Steuererfindungsrecht der EU22
VII. Sonstige Politikbereiche
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Landwirtschaft nach Art. 38 ff. AEUVVerkehrsbereich
VIII. Abgrenzungsfragen1. Problemaufriss
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je nach Kompetenzgrundlage das Gesetzgebungsverfahren andersMehrheitsbeschlüsseeinstimmignationalen Spielräume
2. Abgrenzung zu Steuerkompetenzena) Maßnahmen überwiegend steuerlicher Art
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2aa) Schwerpunkt der Tätigkeit
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Hauptzweck die Erzielung von Staatseinnahmen22klimapolitische Motivation im VordergrundCO2-Steuer als nicht-steuerliche Maßnahme
bb) Fiskalische Souveränität der Mitgliedstaaten
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Kernbereich staatlicher Souveränität
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Harmonisierung bereits vorhandener CO2-Steuern in den Mitgliedstaaten