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15. Juli 2013

Nr. 90

Ständemehr – 165 Jahre danach

Die einstmaligen Gründe für die Einführung des Ständemehrs sind heute nicht mehr gültig. Eine Reform ist angezeigt, ja überfällig. Doch, wer packt das heiße Eisen an?

Während sich Wirtschaft und Gesellschaft seit der Gründung des Bundesstaates 1848 tiefgreifend gewandelt haben, ist das föderalistische Regelwerk Bund/Kantone in seinen Grundzügen weitgehend starr geblieben. Je schneller sich die Welt bewegt, desto größer erweist sich der Renovationsbedarf dieser Kleinstrukturen als belastende Hypothek. Vieles hat in unserem Land nach 165 Jahren Rost angesetzt.

Was ist gemeint? Unser fragmentiertes Staatswesen reagiert auf den Zeitenwandel zum Beispiel mit interkantonalen Konkordaten und Konferenzen. 16 Konferenzen der kantonalen Departements-Direktoren (kennen Sie alle: KdK, BPUK, EnDK, EDK, FDK, FoDK, KKJPD, KöV, LDK, MZDK, GDK, SODK, VDK, KOKES, FKS, Staatsschreiberkonferenz?) koordinieren ihre Kompetenzen. Und in über 20 Konkordaten (deren Auflistung sprengt den Rahmen dieser Kolumne) sind Hunderte von Arbeitskräften engagiert, um weitere, unterschiedlichste kantonale Gesetze und Verordnungen zu harmonisieren. Damit einher geht still und leise eine Entdemokratisierung und Bürokratisierung mit erheblichem finanziellem Aufwand. Flickwerke statt Reformen.


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