Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн

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Ein weiteres Argument spricht gegen eine reine Angebotsorientierung im Sinne eines ›einfachen‹ Hilfemandats: Es ist keineswegs so, dass mit einer äußerlich stabilisierten Lebenslage (z. B. Arbeit und Wohnung) automatisch das Rückfallrisiko sinkt. Dagegen spricht die Empirie, die beispielsweise Haas und Killias (2001) vorgelegt haben. Sie untersuchten die Lebenslage von Vergewaltigern. Ihr verblüffendes Ergebnis: Trotz ihrer schweren Devianz sind viele Vergewaltiger nach äußeren Maßstäben sozial integriert.

• 70 % haben eine feste Arbeitsstelle.

• 67 % haben eine Berufslehre oder eine höhere Ausbildung abgeschlossen.

• 60 % haben schon einmal eine feste Freundin gehabt.

• 40 % sind Mitglied in einem Verein.

Ihr Fazit: Wir »müssen davon ausgehen, dass es eine große Gruppe von Vergewaltigern gibt, welchen es gelingt, sich äußerlich anzupassen« (Haas & Killias 2001, 214).

Wenn man also die Rückfallgefahr allein an diesen äußeren Gegebenheiten festmachen würde, könnte man mögliche Rückfallgefahren nicht erkennen und – was für den oben genannten Auftrag fatal wäre – man würde nicht daran arbeiten. Wer das »doppelte Mandat« also ernst nimmt, kann bei aller Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit des Hilfeauftrages nicht darüber hinwegsehen, dass mit Hilfe und Stabilisierung von Lebenslagen alleine in vielen Fällen noch kein ausreichender Beitrag zur Rückfallprävention geleistet wird. Oder noch genauer: Man wird nicht umhinkommen, genau hinzusehen, wo in jedem einzelnen Fall die rückfallrelevanten Faktoren zu suchen sind.


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