Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн
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Kriminalprävention
Die Vorbeugung künftiger Straftaten findet sich in den sogenannten Straftheorien wieder. Hierbei kann zunächst zwischen absoluten Straftheorien (vergangenheitsorientiert, Strafe als Schuldausgleich zum Zweck der Vergeltung, Sühne) und relativen Straftheorien (zukunftsorientiert, Strafe dient dem Zweck, eine Wiederholung der Straftat zu verhindern) differenziert werden. Die relativen Straftheorien können dabei als Präventionstheorien verstanden werden und lassen sich in Individual- bzw. Spezialprävention (Einwirken auf verurteilte Person) und Generalprävention (Einwirken auf Allgemeinheit) unterteilen (Kawamura-Reindl & Schneider 2015, 43ff.).
Bewährungshilfe wird also als spezialpräventive Maßnahme verstanden. An anderer Stelle wird noch einmal deutlich auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion abgehoben:
»Erst diese Überwachung ermöglicht es dem Gericht zu beurteilen, ob der Verurteilte die in ihn gesetzte, die Strafaussetzung rechtfertigende Erwartung erfüllt, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Der Bewährungshilfe kommt damit bei der Durchführung der Maßnahme eine Doppelrolle zu: Sie ist einerseits Hilfe für den Verurteilten und übernimmt die Aufgabe der sozialarbeiterischen Betreuung, und sie ist andererseits Hilfe für das Gericht und überstützt das Gericht bei der Überwachung und Kontrolle« (Meier 2019, 129).