Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн
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Nicht umsonst ist im vorigen Abschnitt immer von Angeboten die Rede, denn Hilfe wird nur geleistet, wenn Klient*innen aktiv Interesse an der Annahme eines Angebotes zeigen. Das Aushandeln von Zielen zwischen Sozialarbeiter*innen und Klient*innen und das Finden von Wegen zu ihrer Umsetzung stehen dabei im Mittelpunkt. Die Hilfe ist nach diesem Verständnis eine Koproduktion zwischen Hilfebedürftigem und Helfenden (vgl. Ghanem & Graebsch 2020), die darin besteht, dass ein*e Professionelle*r Hilfe anbietet und ein*e Klient*in sie ohne Zwang annimmt, weil er*sie sich selbst etwas davon verspricht. Nach Müller sollte der Hilfebegriff »nur dann und dort verwendet werden, wo das ›helfende‹ Handeln vom Klienten selbst als ›hilfreich‹ wahrgenommen wird« (Müller 2008, 428).
Aus mehreren Gründen ist ein Hilfeprozess neben einem Kontrollprozess in der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht unerlässlich:
Einen Hilfeprozess in den Sozialen Diensten anzubieten, ergibt sich bereits aus dem sozialarbeiterischen Selbstverständnis. Besonders im ökosozialen Ansatz nach Germain und Gitterman kommt zum Ausdruck, dass Menschen ganzheitlich in ihrer Umwelt mit ihren Ressourcen und nicht ausschließlich unter ihrem Defizit bzw. mit ihren Risikofaktoren betrachten werden (Germain & Gitterman 1999).