Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн

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Hilfe bezeichnet also alle methodischen Vorgehensweisen der Sozialen Arbeit, die auf Bitten von Klient*innen erfolgen. Nur diese selbst können entscheiden, ob und welche Hilfe sie wollen. In diesen auf Freiwilligkeit und Kooperation beruhenden Arbeitsformen sind Aushandeln, gemeinsame Zielplanung, arbeitsteiliges Vorgehen die adäquate und angemessene Vorgehensweise. Die Frage der Motivation spielt in Krisensituationen sicherlich eine Rolle, entscheidend ist sie nicht, denn der*die Klient*in erklärt den ausdrücklichen Willen zur Kooperation. Für die Freie Straffälligenhilfe ist »Hilfe« also der generelle Modus (und grundlegende Voraussetzung) ihrer Arbeit mit Klient*innen.

Haselmann grenzt davon den Begriff der Fürsorge ab. Diese ist dann angezeigt, wenn ein Mensch sich selbst nicht helfen kann, ja nicht mehr in der Lage ist, eine vernünftige Entscheidung zu treffen, ob er Hilfe braucht. Denken können wir dabei an kleine Kinder oder demente Personen, aber auch Menschen in akuten Krisensituationen wie z. B. psychotischen Episoden. Hier können wir nicht immer davon ausgehen, dass eine überlegte Entscheidung über die Einleitung von Hilfe getroffen werden kann. Vielmehr ist eine Intervention, z. B. Versorgung mit Nahrungsmitteln, geschlossene Einrichtung zum eigenen Schutz etc., angezeigt. Die »Anordnung durch einen Dritten« wäre beispielsweise die gerichtliche Bestellung einer gesetzlichen Betreuung.


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