Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн

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Aus unserer Sicht ist der entscheidende Unterschied zwischen Hilfe und Kontrolle der Grad der Freiwilligkeit. Kontrollinterventionen sind von Klient*innen nicht verlangt, ja sie sind aus deren Sicht sogar freiheitsreduzierend. Auftraggeber ist nicht der*die Klient*in selbst, sondern die Gesellschaft, die ihren Auftrag zur Normalisierung der Betroffenen vermittelt durch die Justiz oder das Jugendamt. Kontrollinterventionen sind also nur in gesetzlich verfassten Zwangskontexten möglich. Wir möchten im Hinblick auf das zu behandelnde Arbeitsfeld Zwangskontexte definieren, wie Zobrist und Kähler es vorschlagen.

Was ist ein Zwangskontext?

»Zwangskontexte sind strukturelle Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit, die zu eingeschränkten Handlungsspielräumen bei Klienten, Fachkräften und Zuweisern führen und durch institutionelle Sanktionsmöglichkeiten sowie asymmetrische Machtverhältnisse gekennzeichnet sind. Die Interaktionen zwischen Klienten und Fachkräften konstituieren sich aufgrund rechtlicher Normen und finden i. d. R. fremdinitiiert statt. In Zwangskontexten werden teilweise Zwangselemente eingesetzt, welche die Autonomie der Klienten erheblich beschränken« (Zobrist & Kähler 2017, 31).


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