Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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- Echtheit eines Gemäldes (BGH 63, 369; NJW 88, 2597; 93, 2103) und Existenz einer Expertise (BGH NJW 72, 1658); - Angebot einer Skulptur als „museal“ aus alter chinesischer Dynastie, obwohl neuzeitliche Fälschung (BGH NJW 2013, 3570); - Echtheit eines Marken-Geräts (BGH NJW 2013, 2723); - Neuwertigkeit einer Maschine (BGH NJW 59, 1489); - Klebefestigkeit eines Klebebandes (BGH NJW 81, 1269); - Eignung eines Lacks, Holzfenster vor Feuchtigkeit zu schützen (BGH 59, 158), eines Klebers zur Befestigung von Deckenplatten (BGH 50, 200) oder von Platten für den Innenausbau (BGH WM 74, 1204); - nicht - nicht - nichtKeine Eigenschaften der SacheWertErtrag
§§ 434 ff.nicht
kein Sachmangelsondern stört nach § 313 die Geschäftsgrundlage
4.2 Die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache
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Bestandteil des Kaufvertrags.
Die vereinbarte Beschaffenheit, eines Grundstücks muss deshalb nach § 311b I 1 im notariellen Kaufvertrag geschrieben stehen
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stillschweigend durch schlüssiges Verhalten vereinbart werdenVertragsauslegung