Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
144 страница из 217
173
Der Umfang des Mietgebrauchs
Beispiele
- Wohnungsmieter - Haushaltsmaschinenausreichende Stromversorgung Telefon- oder TelefaxanschlussFernsehantenne - Parabolantenne,Funksendeanlage - Kinderwagenabstellen - WohnungRauchen - Haustierein der Wohnung - in der WohnungGewerbe - Gewerberaummieter§ 538vertragsmäßigen Gebrauch
3. Der Anspruch des Vermieters auf den Mietzins
174
§ 535 II
Nimmt der Vermieter es längere Zeit widerspruchslos hin, dass der Mieter weniger Miete zahlt, als vereinbart ist, verliert er seinen Anspruch auf die Restmiete nur unter den strengen Voraussetzungen einer stillschweigenden Vertragsänderung oder einer Verwirkung nach § 242[15].
4. Der Mietvertrag als Anspruchsvoraussetzung
175
§ 535Beweislast
Miete ist entgeltliche Gewährung des Sachgebrauchs auf Zeit
vertragliches SchuldverhältnisMietverhältnis.Dauerschuldverhältnis
gegenseitiger Vertrag
RechtsgeschäftVertragformfrei§§ 550, 578 I
vereinbarten Schriftform
§§ 305 ff.
§ 555
Vertragsänderung
Beispiele
- Will der Wohnraumvermieter den Betrieb der Heizungsanlage einem Dritten übertragen, braucht er dazu die Zustimmung des Mieters, wenn der Mietvertrag diese Frage nicht regelt und dem Mieter Mehrkosten entstehen (BGH NJW 2005, 1776). - Dass der Vermieter eine Minderung des Mietzinses längere Zeit hinnimmt, heißt noch nicht, er sei mit ihr einverstanden (BGH NJW 2006, 219: allenfalls Verwirkung).dritte Personenin den Schutz des Mietvertrags einbeziehen