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Der Umfang des Mietgebrauchs

Beispiele

- Wohnungsmieter - Haushaltsmaschinenausreichende Stromversorgung Telefon- oder TelefaxanschlussFernsehantenne - Parabolantenne,Funksendeanlage - Kinderwagenabstellen - WohnungRauchen - Haustierein der Wohnung - in der WohnungGewerbe - Gewerberaummieter

§ 538vertragsmäßigen Gebrauch

3. Der Anspruch des Vermieters auf den Mietzins

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§ 535 II

Nimmt der Vermieter es längere Zeit widerspruchslos hin, dass der Mieter weniger Miete zahlt, als vereinbart ist, verliert er seinen Anspruch auf die Restmiete nur unter den strengen Voraussetzungen einer stillschweigenden Vertragsänderung oder einer Verwirkung nach § 242[15].

4. Der Mietvertrag als Anspruchsvoraussetzung

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§ 535Beweislast

Miete ist entgeltliche Gewährung des Sachgebrauchs auf Zeit

vertragliches SchuldverhältnisMietverhältnis.Dauerschuldverhältnis

gegenseitiger Vertrag

RechtsgeschäftVertragformfrei§§ 550, 578 I

vereinbarten Schriftform

§§ 305 ff.

§ 555

Vertragsänderung

Beispiele

- Will der Wohnraumvermieter den Betrieb der Heizungsanlage einem Dritten übertragen, braucht er dazu die Zustimmung des Mieters, wenn der Mietvertrag diese Frage nicht regelt und dem Mieter Mehrkosten entstehen (BGH NJW 2005, 1776). - Dass der Vermieter eine Minderung des Mietzinses längere Zeit hinnimmt, heißt noch nicht, er sei mit ihr einverstanden (BGH NJW 2006, 219: allenfalls Verwirkung).

dritte Personenin den Schutz des Mietvertrags einbeziehen


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