Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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§ 555d II 1zur Duldung ausnahmsweise nicht verpflichtetunbillige HärteInteressenabwägung§ 555d III
§ 555d VI mit § 555a III§ 536 I a
§ 555eaußerordentlich zu kündigen
§ 555f
Nach §§ 555a IV, 555c V, 555d VII, 555e III aber sind abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters unwirksam.
§ 578 II 1
3. Der Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz wegen unterlassener Mängelanzeige
221
§ 536c II 1Beweislast
§ 536c I
10. Kapitel Das Wegnahmerecht des Mieters und sein Anspruch auf „Barrierefreiheit“1. Das Wegnahmerecht des Mieters
222
§ 539 II§ 258 S. 1
§ 258S. 2
Einrichtung
Der Mieter darf die Einrichtung ausnahmsweise nicht wegnehmen: wenn er sie dem Vermieter vertraglich schuldet[353], wenn die Wegnahme vertraglich ausgeschlossen ist[354] oder der Vermieter sein Vermieterpfandrecht daran geltend macht[355].
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Wohnraum oder anderen Räumen§§ 552 I, 578 IIGegen den Wohnungsmieter§ 552 II
2. Der Anspruch des Wohnungsmieters auf „Barrierefreiheit“
224
§ 554a I 1
§ 554a I 2§ 554a II