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Abmahnung des Vermieters

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fristlos kündigenSchadensersatz§ 538

muss der Vermieter beweisen, dass ein bestimmter Mietgebrauch des Mieters den Vertrag verletzt und den Schaden verursacht habemuss der Mieter sich nach§ 280 I 2 entlasten

2. Der Anspruch des Vermieters auf Duldung von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen

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Das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11.3.2013 hat zum 1.5.2013 den § 554 durch die §§ 555a-555f ersetzt[335] und nach dem bewährten Rechtsgrundsatz, dass ein geändertes Gesetz nicht dünner werden dürfe, sondern stets dicker werden müsse, eine wundersame Gesetzesvermehrung produziert, obwohl sich in der Substanz so viel nicht geändert hat.

WohnraumDuldung einer bestimmten Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme

Wohnungsmieter§ 555aMaßnahmendie erforderlich sind, die Mietsache instandzuhalten oder instandzusetzen

§ 555d IMaßnahmen der Modernisierung§ 555b§ 555c

Modernisierung bedeutet hier: Energie und Wasser sparen, den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern, neuen Wohnraum schaffen[338], aber auch die Erfüllung öffentlicher Pflichten, die dem Vermieter aufgezwungen sind und die er nicht zu vertreten hat.


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