Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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6.1 Die Beweislast
Vermieter
6.2 Die vertragliche Haftungsbeschränkung
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Die Mängelrechte des Mieters aus §§ 536, 536a können vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden[314].
Unabdingbar ist nach § 536 IV die Mietzinskürzung im Wohnmietverhältnis und nach § 536d für alle Mietverhältnisse die Haftung des Vermieters, der den Mangel arglistig verschwiegen hat
AGB des Vermieters
6.3 Die Kenntnis des Mieters vom Mangel
215
§ 536b S. 1
Kenntnisschon bei Vertragsschluss
§ 536b S. 1 ist nicht entsprechend anwendbarverzichtetverwirkt
6.4 Die grobfahrlässige Unkenntnis des Mieters vom Mangel
§ 536b S. 2wenn der Mieter den Sachmangel bei Vertragsschluss grobfahrlässig übersieht,arglistiges Verschweigen des MangelsAbhilfe versprochen
6.5 Die vorbehaltlose Annahme der mangelhaften Mietsache
§ 536b S. 3mangelhafte Mietsache in Kenntnis des Mangels annimmt.Beweislast
6.6 Die unterlassene Mängelanzeige des Mieters
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§ 536c II 2§ 536c IBeweislast