Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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nur an eingebrachten Sachen des MietersAnwartschaftsrecht des Mieters auf Eigentum
§ 1257besitzlos
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Eingebracht
3. Die Einwendungen des Mieters gegen das Vermieterpfandrecht
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§ 562 I 2unpfändbarenSachen
§ 562a S. 1 Hs. 1
Beweislast
§ 562a S. 1 Hs. 2
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§ 562a S. 2Beweislast
Erste Ausnahme: Die Entfernung der eingebrachten Sache entspricht den gewöhnlichen Lebensverhältnissen des Mieters, so die Autobenutzung, die Mitnahme des Reisegepäcks, der normale Warenverkauf und das Verbringen der Tageseinnahmen zur Bank, nicht auch der Totalausverkauf; genauso ungewöhnlich ist es, wenn die Gläubiger die Waren abholen und das Geschäft des Mieters ruinieren[393].
Zweite Ausnahme: Der zu erwartende Pfanderlös aus den zurückbleibenden Sachen sichert den Vermieter offenbar ausreichend.
4. Das Selbsthilferecht des Vermieters
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§ 562b
§ 562b IEntfernung eingebrachter Sachen verhindern.
drei Voraussetzungen
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§ 562b II 1Herausgabe verlangen.
erlöschen§ 562b II 2
13. Kapitel Das Ende des Mietverhältnisses und seine Rechtsfolgen