Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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2. Die Kündigungsfrist
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nach dem Mietgegenstand
- Wohnraum (§ 573c), - sonstige Räume, Grundstücke und eingetragene Schiffe (§ 580a I), - Geschäftsräume (§ 580a II)[449], - bewegliche Sachen (§ 580a III).für Wohnraum3 Monate§ 573c I
Abweichende Abreden zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach § 573c IVunwirksam
Sonderregeln gibt es für die Werkmietwohnung, die mit Rücksicht auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis vermietet wird (§§ 576-576b).
3. Die unberechtigte Kündigung
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SchadensersatzBeweislast
15. Kapitel Der Schutz des Wohnungsmieters vor der ordentlichen Kündigung1. Das gesetzliche System
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§§ 573, 574
Die ordentliche Kündigung des Wohnungsvermieters ist nach § 573 nur wirksam, wenn er ein berechtigtes Interesse an ihr hat, Und hat er ein berechtigtes Interesse, scheitert seine Kündigung immer noch an § 574, wenn der Wohnungsmieter der Kündigung widerspricht, weil sie ihn unzumutbar hart trifft
Im befristeten Wohnmietverhältnis bedarf der Mieter dieses besonderen Schutzes nicht. Schon § 575 verlangt besondere Gründe für eine Befristung, ohne die das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit läuft und dann den §§ 573, 574 unterworfen ist.