Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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Ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen, darf der Vermieter ordentlich kündigen:

- § 573a - § 573bTeilkündigung

Abweichende Abreden zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach §§ 573a IV, 573b V unwirksam.

5. Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Fortsetzung des gekündigten Mietverhältnisses

5.1 Die Anspruchsgrundlage und ihre Rechtsfolge

258

§ 574 I 1

§ 308a ZPOFortsetzungsanspruch gegen die Räumungsklage

§ 574a

5.2 Die Voraussetzungen des Fortsetzungsanspruchs

259

Beweislast

§ 574 I 2

5.3 Der Widerspruch des Mieters

260

nach § 574b I schriftlich widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

261

§ 574c

5.4 Die unzumutbare Härte

262

§ 574 I 1Abwägung der beiderseitigen Interessen.

5.5 Das Ablehnungsrecht der Vermieters

263

§ 574b IIEinrede des Vermieters.

5.6 Die Schranken der Vertragsfreiheit

264

Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach §§ 574 IV, 574a III, 574b III, 574c III unwirksam.

16. Kapitel Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund

1. Kündigungsrecht und Kündigungserklärung


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