Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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Ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen, darf der Vermieter ordentlich kündigen:
- § 573a - § 573bTeilkündigungAbweichende Abreden zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach §§ 573a IV, 573b V unwirksam.
5. Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Fortsetzung des gekündigten Mietverhältnisses
5.1 Die Anspruchsgrundlage und ihre Rechtsfolge
258
§ 574 I 1
§ 308a ZPOFortsetzungsanspruch gegen die Räumungsklage
§ 574a
5.2 Die Voraussetzungen des Fortsetzungsanspruchs
259
Beweislast
§ 574 I 2
5.3 Der Widerspruch des Mieters
260
nach § 574b I schriftlich widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
261
§ 574c
5.4 Die unzumutbare Härte
262
§ 574 I 1Abwägung der beiderseitigen Interessen.
5.5 Das Ablehnungsrecht der Vermieters
263
§ 574b IIEinrede des Vermieters.
5.6 Die Schranken der Vertragsfreiheit
264
Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach §§ 574 IV, 574a III, 574b III, 574c III unwirksam.
16. Kapitel Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund