Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
189 страница из 217
Bild 30: Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
ssss1
3. Das Vorenthalten und die Entziehung des Mietgebrauchs
271
§ 543 II 1 Nr. 1, III 1Mieterangemessene Frist zur Abhilfe
Beweislast§ 543 IV 2
Beispiele
- Die Wohnfläche der Mietwohnung ist um mehr als 10 % kleiner, als sie nach dem Vertrag sein soll (BGH NJW 2009, 2297). - Der Vermieter verbietet vertragswidrig eine Untervermietung (BGH 89, 308). - Mehrjährige Bauarbeiten behindern den Zugang zum gemieteten Kiosk (OLG Köln NJW 72, 1814). - Die gemietete EDV-Anlage ist unvollständig (BGH NJW 93, 122). - Noch kein VorenthaltenFrist§ 543 III 2entbehrlich
272
Ausnahmsweise ausgeschlossen ist das Kündigungsrecht des Mieters sowohl nach § 543 IV 1als auch dannBeweislast§ 543 IV 2
Beispiele
- Der Mietraum, in dem der Mieter ein Weinlabor betreibt, brennt ab. Brandursache ist ein elektrischer Defekt in einem „Nutschenfilter“, den der Mieter eingebracht hat. Da der Brand durch den Mietgebrauch entstanden ist, muss der Mieter sich entlasten (BGH NJW 98, 595; 2009, 142: zu § 280 I 2). - Nach Brandstiftung Dritter hingegen bleibt es bei der vollen Beweislast des Vermieters dafür, dass der Mieter den Verlust des Mietgebrauchs zu vertreten habe (BGH NJW 96, 321).Unabdingbararglistig verschwiegennach § 569 V im Wohnmietverhältnis