Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

190 страница из 217

4. Die Gefährdung der Gesundheit des Mieters

273

§ 569 IWohnungsmieterauch der Mieter anderer Aufenthaltsräumeobjektiven Maßstab allgemeiner Wohnungshygienenach § 569 V unabdingbar

5. Der vertragswidrige Mietgebrauch durch den Mieter

274

§ 543 II 1 Nr. 2, III 1Vermieter

6. Der Zahlungsverzug des Mieters

275

§ 543 II 1 Nr. 3VermieterVerzug

276

Die Kündigung ist ausgeschlossen,Die erklärte Kündigung wird unwirksam,

277

Für die Wohnungsmiete verschärft § 569 III die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen ZahlungsverzugsVerzug mit mehr als einer Monatsmiete,(Nr. 1)Die erklärte Kündigung des Wohnungsvermieters wird schon dann unwirksam, wenn(Nr. 2 S. 1)die Kündigung bleibt wirksam(Nr. 2 S. 2)zwei Monate warten(Nr. 3)

Dass der Mieter finanziell auf staatliche Hilfe angewiesen ist, nimmt ihm das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit nicht ab[525].

§ 569 II a

Abreden, die zum Nachteil des Wohnungsmieters von § 569 I-III oder § 543 abweichen, sind nach § 569 V ebenso unwirksam wie die Vereinbarung weiterer Kündigungsgründe für den Vermieter.


Правообладателям