Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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4. Die Gefährdung der Gesundheit des Mieters
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§ 569 IWohnungsmieterauch der Mieter anderer Aufenthaltsräumeobjektiven Maßstab allgemeiner Wohnungshygienenach § 569 V unabdingbar
5. Der vertragswidrige Mietgebrauch durch den Mieter
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§ 543 II 1 Nr. 2, III 1Vermieter
6. Der Zahlungsverzug des Mieters
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§ 543 II 1 Nr. 3VermieterVerzug
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Die Kündigung ist ausgeschlossen,Die erklärte Kündigung wird unwirksam,
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Für die Wohnungsmiete verschärft § 569 III die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen ZahlungsverzugsVerzug mit mehr als einer Monatsmiete,(Nr. 1)Die erklärte Kündigung des Wohnungsvermieters wird schon dann unwirksam, wenn(Nr. 2 S. 1)die Kündigung bleibt wirksam(Nr. 2 S. 2)zwei Monate warten(Nr. 3)
Dass der Mieter finanziell auf staatliche Hilfe angewiesen ist, nimmt ihm das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit nicht ab[525].
§ 569 II a
Abreden, die zum Nachteil des Wohnungsmieters von § 569 I-III oder § 543 abweichen, sind nach § 569 V ebenso unwirksam wie die Vereinbarung weiterer Kündigungsgründe für den Vermieter.