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Formularvertrag,eigenständiger VertragstypAbart der Miete

Operationsleasing

2. Leasing und Miete

290

Das Leasing ist Miete, denn auch der Leasingvertrag verpflichtet nach § 535 zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung auf Zeitvereinbarten Hauptpflichten,

MängelhaftungGefahrtragungKalkulation der Vergütung

3. Das Leasing als Miete mit kaufrechtlicher Mängelhaftung

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In seinen AGB befreit sich der LG von der mietrechtlichen Instandhaltung und Gewährleistung nach §§ 535 ffund bürdet dem LN auch noch das Zufallsrisiko aufStattdessen tritt er ihm seine kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte gegen den Lieferanten ab

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Unabdingbar ist nur die Hauptpflicht des LG aus § 535 I, dem LN die Leasingsache zu überlassen und während der Leasingzeit ungestört zu belassen.

Unwirksam sind Verfallklauseln

4. Die Abwälzung der Sach- und Preisgefahr auf den Leasingnehmer

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Gefahr, dass die Leasingsache durch Zufall untergehe oder verschlechtert werde,Versicherungssumme

§ 307

Weder überraschend noch unangemessen


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