Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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aber derKauf ist die Geschäftsgrundlage des Leasing§ 313

Da die mietrechtliche Gewährleistung ausgeschlossen und durch Abtretung der kaufrechtlichen Mängelrechte ersetzt ist, muss sich der LN wegen eines Mangels der Leasingsache an den Lieferanten halten[601].

Nach altem Kaufrecht wandelte er meistens aus abgetretenem Recht den Kauf. Der Vollzug der Wandelung beseitigte die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags, so dass die Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag rückwirkend erloschen[602]. Der LG verlor nicht nur seinen Anspruch auf die offenen Leasingraten, sondern musste die bezahlten Raten nach Bereicherungsrecht zurückzahlen[603]. Dass der LN die Leasingsache schon gebraucht hatte, war kein Hindernis, seine Gebrauchsvorteile minderten nur die Bereicherung des LG[604].

Rücktritt des LN vom Kaufvertrag nach §§ 437 Nr. 2, 323darf er die Bezahlung der Leasingraten an den LG vorläufig verweigern. Endgültig verweigern darf er sie erst, wennerlischt das Zahlungsverweigerungsrecht des LN rückwirkend, wenn