Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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§ 582aÜbernahme zum Schätzwert§ 583
4. Sonstige Besonderheiten der Pacht
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§ 584 I§ 584a
§ 584b Entschädigung wegen Vorenthaltung derPachtsache
Wird die Pachtsache ganz oder teilweise zerstört, erlischt die Vertragspflicht des Verpächters, wenn er sich nach § 280 I 2 entlastet. Zum Wiederaufbau ist er nicht verpflichtet[631]. Der Pächter bleibt nicht schutzlos: Wenn auch er die Zerstörung nicht zu vertreten hat, darf er nach §§ 536 I den Pachtzins mindern oder nach § 543 das Pachtverhältnis fristlos kündigen[632].
5. Die Landpacht
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Landwirtschaftsgericht
Pacht eines Grundstücks zur landwirtschaftlichen Nutzung
21. Kapitel Die Leihe1. Der unentgeltliche Ableger der Miete
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Die Leihe ist nach § 598 die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf Zeit.
Keine Leihe ist die Gebrauchsüberlassung einer beweglichen Sache aus reiner Gefälligkeit[635].
2. Die Anspruchsgrundlage
§ 598Leihvertrageinseitig verpflichtender Vertrag,
3. Die beschränkte Haftung des Verleihers
nach § 599 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit§ 600