Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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§§ 488-490das „normale“ Darlehen zwischen Verbrauchern und Unternehmerndas Verbraucherdarlehen
„Sachdarlehensvertrag“
2. Kapitel Die Ansprüche auf Erfüllung des Darlehensvertrags1. Der Anspruch des Darlehensnehmers auf Gewährung des Darlehens
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§ 488 I 1GeldbetragsGelddarlehenSachdarlehen
Der Anspruch auf Auszahlung des Darlehens ist unabtretbar und unpfändbar, weil das Kreditgeschäft persönliches Vertrauen erfordert. Umgekehrt darf der Darlehensgeber ohne besondere Absprache seine Verpflichtung zur Auszahlung nicht durch Aufrechnung mit Gegenansprüchen tilgen[11].
Darlehensvertrag
2. Der Anspruch des Darlehensgebers auf die vereinbarten Zinsen
2.1 Die Anspruchsgrundlage und ihre Rechtsfolge
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§ 488 I 2
Die Zinshöhe ist bis zur Grenze des § 138 frei vereinbar. Nichtig ist nach § 248 I in der Regel die Zinseszinsabrede. Unwirksam ist nach § 308 Nr. 4 das vorformulierte, undurchsichtige Zinsänderungsrecht der Bank[13].
Die Zinsforderung ist eine Nebenforderung zur Kapitalforderung, mit der zusammen sie spätestens verjährt (§ 217). Ist die Zinsforderung aber einmal entstanden, kann man sie auch selbständig einklagen, abtreten und pfänden.