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4. Kapitel Einwendungen des Darlehensnehmers gegen die Rückzahlungs- und Zinszahlungspflicht

1. Die Nichtigkeit des Darlehensvertrags

316

§ 134§ 138§§ 812 I 1, 817 S. 1rechtsgrundlose Bereicherung

§ 817 S. 2Nutzung des Kapitals

2. Der Einwendungsdurchgriff

fremdfinanzierten Geschäften§ 359 oder § 242

3. Der Tilgungseinwand

vorformulierten Tilgungs- und Zinsberechnungsklauseln der Bank.§ 307 I 2

Eine Klausel, die der Bank erlaubt, nach Ablauf der Festzinsperiode Zins und Tilgung neu festzusetzen, ist nur wirksam, wenn sie den Kunden berechtigt, der Neufestsetzung durch Kündigung auszuweichen[44]. Im Übrigen legt man Zinsänderungsklauseln so aus, dass die Bank nach § 315 die Zinsen nur an die marktbedingte Änderung der Refinanzierungskosten anpassen darf[45].

4. Die Verjährungseinrede

§ 195§ 217§ 197 II

Normal verjährt auch der Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Zinsen und anderen Kreditkosten, die er auf einen nichtigen Darlehensvertrag bezahlt hat[46].

§ 199 I

5. Die Einrede der Wechselhingabe


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