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2. Das gesetzliche System des Verbraucherdarlehens und seiner Ableger
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§ 491 I 1,§ 491 I 2
Allgemein-Verbraucherdarlehen§ 491 II 1
§ 491 II 2
Immobiliar-Verbraucherdarlehen§ 491 III 1
§ 491 IVProtokoll nach der ZPOGerichtsbeschluss über einen Vergleich
Die Waffen des Verbraucherschutzes sind:
- die Schriftform und der Mindestinhalt des Darlehensvertrags (§§ 492, 494); - die Informationspflicht des Darlehensgebers (§§ 491a, 493); - das Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 495) und sein Durchgriff auf das verbundene Geschäft (§§ 358, 359); - das erweiterte Kündigungsrecht des Verbrauchers (§ 500); - die Unwirksamkeit abweichender Abreden (§ 512).Bild 32: Das Verbraucherdarlehen
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3. Die Voraussetzungen des Verbraucherdarlehens
Das Verbraucherdarlehen ist nach § 491 I, II ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmerund einem VerbraucherBeweislast
Unternehmer§ 14 IPerson§ 14 IIdieihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
Verbraucher§ 13wedergewerblichen nochselbständigen beruflichen Tätigkeit