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2. Das gesetzliche System des Verbraucherdarlehens und seiner Ableger

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§ 491 I 1,§ 491 I 2

Allgemein-Verbraucherdarlehen§ 491 II 1

§ 491 II 2

Immobiliar-Verbraucherdarlehen§ 491 III 1

§ 491 IVProtokoll nach der ZPOGerichtsbeschluss über einen Vergleich

Die Waffen des Verbraucherschutzes sind:

- die Schriftform und der Mindestinhalt des Darlehensvertrags (§§ 492, 494); - die Informationspflicht des Darlehensgebers (§§ 491a, 493); - das Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 495) und sein Durchgriff auf das verbundene Geschäft (§§ 358, 359); - das erweiterte Kündigungsrecht des Verbrauchers (§ 500); - die Unwirksamkeit abweichender Abreden (§ 512).

Bild 32: Das Verbraucherdarlehen


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3. Die Voraussetzungen des Verbraucherdarlehens

Das Verbraucherdarlehen ist nach § 491 I, II ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmerund einem VerbraucherBeweislast

Unternehmer§ 14 IPerson§ 14 IIdieihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit

Verbraucher§ 13wedergewerblichen nochselbständigen beruflichen Tätigkeit


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