Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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Widerruf des Darlehensvertrags§ 358 II
Rückabwicklung des verbundenen Vertrags§ 358 IV.
8.2 Die Verbindung eines anderen Verpflichtungsvertrags mit einem Verbraucherdarlehen
Ein Kauf-, Werk- oder sonstiger Verpflichtungsvertrag ist nach § 358 III dann mit einem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenwirtschaftliche Einheitfinanzierte Abzahlungskauf und die sonstigen finanzierten Verträge
Keine
8.3 Der finanzierte Erwerb eines Grundstücks
ist als Realkredit nach § 358 III 3 nur dann mit dem Kaufvertrag rechtlich verbundenwenn
8.4 Der Einwendungsdurchgriff des Verbrauchers
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§ 359
Nach §§ 358 V, 359 II sind die §§ 358 II,IV, 359 I auf die Finanzierung von Finanzinstrumenten nicht anwendbar.
Sind die besonderen Voraussetzungen des § 359 nicht erfüllt, erlaubt auch § 242 keinen Einwendungsdurchgriff[91].
Stets muss sich der Darlehensgeber die arglistige Täuschung des Verbrauchers durch den Vermittler der Geldanlage zurechnen lassen, und der Verbraucher kann den Darlehensvertrag nach § 123 anfechten oder nach § 249 I bekämpfen[92].