Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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Beweislast
Beispiele
- Das Ersterwerbermodell für Wohnungseigentum ist sanierungsbedürftig (BGH NJW 88, 1583). - Der Bauträger ist insolvent (BGH NJW 91, 693). - Die Initiatoren eines Bauherrenmodells sind vermögenslos (BGH NJW 92, 2146). - Der Kaufpreis für das zu finanzierende Objekt ist derart überhöht, dass der Käufer sittenwidrig übervorteilt wird (BGH NJW 2003, 2088; 2007, 3272; 2017, 1313: Die Überteuerung ist der Bank bekannt oder drängt sich auf), oder enthält verdeckte Rückvergütungen (BGH NJW 2007, 1876; 2007, 3272; 2009, 2298). Die Bank muss beweisen, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt habe (BGH NJW 2009, 2298). - Der Erwerber des finanzierten Objekts ist arglistig getäuscht worden, und die finanzierende Bank weiß es (BGH NJW 2007, 3272). - Gefährlich ist die Kombination aus Festkredit und Kapitallebensversicherung (BGH 111, 117; 116, 209; NJW 89, 1667; 2003, 2529; 2017, 2189: zur Verjährung), gefährlich auch der finanzierte Beitritt zu einem Mietpool im Bauherrenoder Erwerbermodell (BGH NJW 2008, 2572).