Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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7. Die Störung des Hausfriedens

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§§ 569 II, 578 II 1jeder VertragspartnerWohnraum oder sonstigen Raum

Abweichende Abreden zum Nachteil des Wohnungsmieters sind nach § 569 V unwirksam.

8. Die Konkurrenz der Kündigungsgründe

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selbstständig nebeneinanderschlechte Zahlungsmoral des MietersWohnungsmiete

9. Der Ersatz des Kündigungsschadens

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Anspruch auf Ersatz des Schadens,durch die vorzeitige eigene Kündigung§ 280 I 1

Aber man kann den Spieß auch umdrehen: Den Mietvertrag verletzt genauso die unberechtigte fristlose Kündigung ohne einen wichtigen Grund; sie ist nicht nur unwirksam, sondern verpflichtet den Kündigenden nach § 280 I 1 auch noch zum Schadensersatz, wenn er sich nicht nach § 280 I 2 entlastet[534].

10. Die außerordentliche befristete Kündigung des Mietverhältnisses

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Neben der ordentlichen befristeten Kündigung und der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gibt es vereinzelt noch die außerordentliche befristete Kündigung nach §§ 540 I 2 (ssss1), 544, 555e (ssss1), 563 IV, 563a II, 564 S. 2 (ssss1).


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