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Bild 28: Die Beendigung des Mietverhältnisses


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Eröffnung des Insolvenzverfahrens

1.3 Die Fortsetzung des beendeten Mietverhältnisses

239

Ist das Mietverhältnis erst einmal durch wirksame fristlose Kündigung oder durch ordentliche Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist beendet, kann man es nicht mehr rückwirkend wiederbeleben, weder durch Widerruf der Kündigung noch durch Vertrag, man kann es nur neu vereinbaren[399].

verlängert § 545 S. 1 Hs. 1 das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit

Das Mietverhältnis verlängert sich nach § 545 S. 1 Hs. 2 ausnahmsweise nichtAblehnung

Abwicklunggesetzliches Schuldverhältnis

2. Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache

2.1 Gegen den Mieter

240

§ 546 I

MieträumeRäumung und Herausgabe

bewegliche Mietsache

Mehrere Mieter

verklagt der Wohnungsvermieterauch jeden Mitbewohnerder die Wohnungunmittelbar mitbesitzt

§ 940 II ZPO

Ende des Mietverhältnisses

Wohnungs-, Raum- oder Grundstücksmieter§§ 570, 578

§ 231

2.2 Gegen einen dritten Besitzer


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