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Bild 28: Die Beendigung des Mietverhältnisses
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Eröffnung des Insolvenzverfahrens
1.3 Die Fortsetzung des beendeten Mietverhältnisses
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Ist das Mietverhältnis erst einmal durch wirksame fristlose Kündigung oder durch ordentliche Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist beendet, kann man es nicht mehr rückwirkend wiederbeleben, weder durch Widerruf der Kündigung noch durch Vertrag, man kann es nur neu vereinbaren[399].
verlängert § 545 S. 1 Hs. 1 das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit
Das Mietverhältnis verlängert sich nach § 545 S. 1 Hs. 2 ausnahmsweise nichtAblehnung
Abwicklunggesetzliches Schuldverhältnis
2. Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache
2.1 Gegen den Mieter
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§ 546 I
MieträumeRäumung und Herausgabe
bewegliche Mietsache
Mehrere Mieter
verklagt der Wohnungsvermieterauch jeden Mitbewohnerder die Wohnungunmittelbar mitbesitzt
§ 940 II ZPO
Ende des Mietverhältnisses
Wohnungs-, Raum- oder Grundstücksmieter§§ 570, 578
§ 231