Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen. Handbuch für Praxis und Beratung, eBook онлайн
92 страница из 93
a) Auf Umweltkompetenzen gestützter Sekundärrechtsakt
230
Art. 193 Satz 1 AEUV auch in eigentlich harmonisierten Regelungsbereichen stärkere Schutzmaßnahmen beibehalten oder ergreifenmit der Warenverkehrsfreiheit vereinbar
231
Notifizierungspflicht
b) Auf Binnenmarktkompetenzen gestützter Sekundärrechtsakt
232
Raum ohne Binnengrenzen
233
produktbezogene Klimaschutzstandards wie etwa die Einhaltung bestimmter CO2-Emissionsstandards
234
Art. 114 Abs. 4 AEUVGründe für ihre Beibehaltung
235
Art. 114 Abs. 5 AEUVneue wissenschaftliche Erkenntnissespezifisches Problem des Mitgliedstaats
D. Vorgaben des Europäischen BeihilferechtsI. Problemaufriss
236
Subventionen
237
Staatliche Beihilfen sind aber nach Art. 107 f. AEUV grundsätzlich verboten
II. Grundzüge des Beihilfeverbots1. Begriff der Beihilfe
238
Art. 107 AEUValle staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen
239
Energie- und Stromsteuer
240
privatrechtlich organisierte UmlagesystemeEuGH es aber letztlich verneint.durch Privatpersonen