Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen. Handbuch für Praxis und Beratung, eBook онлайн

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a) Auf Umweltkompetenzen gestützter Sekundärrechtsakt

230

Art. 193 Satz 1 AEUV auch in eigentlich harmonisierten Regelungsbereichen stärkere Schutzmaßnahmen beibehalten oder ergreifenmit der Warenverkehrsfreiheit vereinbar

231

Notifizierungspflicht

b) Auf Binnenmarktkompetenzen gestützter Sekundärrechtsakt

232

Raum ohne Binnengrenzen

233

produktbezogene Klimaschutzstandards wie etwa die Einhaltung bestimmter CO2-Emissionsstandards

234

Art. 114 Abs. 4 AEUVGründe für ihre Beibehaltung

235

Art. 114 Abs. 5 AEUVneue wissenschaftliche Erkenntnissespezifisches Problem des Mitgliedstaats

D. Vorgaben des Europäischen Beihilferechts

I. Problemaufriss

236

Subventionen

237

Staatliche Beihilfen sind aber nach Art. 107 f. AEUV grundsätzlich verboten

II. Grundzüge des Beihilfeverbots

1. Begriff der Beihilfe

238

Art. 107 AEUValle staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen

239

Energie- und Stromsteuer

240

privatrechtlich organisierte UmlagesystemeEuGH es aber letztlich verneint.durch Privatpersonen

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