Читать книгу Der Dunkelgraf онлайн

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Erlauben Sie mir, Herr Windt – unterbrach der Graf: nur die eine Anmerkung, daß in gewisser Beziehung auf die verehrte Frau Großmutter das Sprichwort paßt: Minder gut, wäre besser! Eben diese mütterliche gefühlvolle Seele ist es, die das reiche Familienerbtheil zersplitterte, drückende Verlegenheiten herbeiführte, zu Schritten hindrängte, vor denen man vor dem Auge der Welt erröthen muß. Die vielen Schenkungen, oft an unwürdige Spekulanten, die unnützen Aufkäufe, die verderbliche Sammelsucht, die Eitelkeit, als Gelehrte glänzen zu wollen, und die maaßlosen Täuschungen aller Art, denen die alte Frau anheimfiel – das ist’s, das ist die Ursache alles Unheils von je gewesen. Gott sei mein Zeuge, daß ich und die Familie den Frieden wollen, daß ich und mein Bruder Johann Carl gern bereit sind, selbst mit Opfern ihr, die mit einem Fuß im Grabe steht, wie uns und unsern Kindern endlich Ruhe zu gewinnen.

Der Graf sprach diese Worte mit ernster Männlichkeit, keine Spur mehr in seiner Rede von der vorhinigen leichtfertigen, höhnenden Redeweise, und sie verfehlten nicht ihre Wirkung auf das Gemüth des Vortragenden. Dieser fuhr weich und mit Wärme fort: Wonnereich wird es für meine angebetete Herrin sein, wenn ich ihr verkünde, daß sie den Gedanken jetzt billigerer Gesinnungen ihrer, ihr dadurch gewiß aufs Neue theuerer werdenden Enkel mit Zuversicht hegen darf; wenn sie hoffen darf, es werde endlich einmal dem ebenso verderblichen als widernatürlichen Rechtsstreit ein Ende gemacht werden! In dieser frohen Hoffnung ist auch sie auf jede Weise bereit, alle bisher Jahre lang gehäuften, unbeschreiblichen und zahllosen Kränkungen großmüthigst zu vergessen, ihren Herren Enkeln ihre ganze großmütterliche Liebe zu schenken, allen den beträchtlichen Vortheilen, welche die Rechte ihr gewähren, besonders in Bezug auf die Anspruchsklage wegen der alleräußersten Beeinträchtigung zu entsagen, jedoch nur unter dem ausdrücklichen Beding und nicht ohne denselben, daß die hochgnädigen Herren Enkel auch ihrerseits billigere und den Verhältnissen angemessene Gesinnungen gegenwärtig dadurch bethätigen, daß sie ohne alle bisherige – in den vieljährigen Processen bis zum Ueberfluß angewandten Ränke und Rechtsverdrehungen – die Forderungen Ihrer Excellenz, anstatt der mit vollem Recht anzusetzenden, in das Unermeßliche sich belaufenden, ganz unableugbaren Schäden und Kosten – auf Treue und Glauben als richtig anerkennen, und wo nicht bei Heller und Pfennig vergüten, dennoch eine annehmliche, beträchtliche Abfindungssumme dafür bieten.

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