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Beispiel: Oberlandesgericht München – Aufgaben der Gerichtshilfe

»Aufgabe der Gerichtshilfe ist es, Staatsanwaltschaften und Gerichten in verschiedenen Stadien des Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahrens durch Berichte zur Persönlichkeit und dem Umfeld erwachsener Straffälliger wichtige Entscheidungshilfen zu geben. Die Gerichtshilfe

stellt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Beschuldigten

und Verurteilten fest,

klärt die Gründe für Auflagen- und Weisungsverstöße,

wirkt mit Mitteln der Sozialarbeit an der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen mit und

überprüft Gnadengründe.

Im Ermittlungsverfahren leistet die Gerichtshilfe damit einen Beitrag zur

Bestimmung täterbezogener Rechtsfolgen,

Entscheidung für eine Bewährungsunterstellung,

Ergänzung gerichtsmedizinischer und psychiatrischer Begutachtungen und

Einleitung bzw. Vermittlung erster Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen.

Im Vollstreckungsverfahren trägt die Gerichtshilfe dazu bei

Bewährungsauflagen an die Lebenswirklichkeit der Verurteilten anzupassen,


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