Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн
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»1. die Führungsaufsicht auf Grund der vollständigen Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens drei Jahren oder auf Grund einer erledigten Maßregel eingetreten ist,
2. die Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe oder die Unterbringung wegen einer oder mehrerer Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art verhängt oder angeordnet wurde,
3. die Gefahr besteht, dass die verurteilte Person weitere Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art begehen wird, und
4. die Weisung erforderlich erscheint, um die verurteilte Person durch die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Absatz 4 Satz 2 der Strafprozessordnung, insbesondere durch die Überwachung der Erfüllung einer nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 auferlegten Weisung, von der Begehung weiterer Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art abzuhalten.«
Für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
»kommen vor allem verurteilte Sexual- und Gewaltstraftäter in Betracht, die von Orten ferngehalten werden sollen, an denen sich Kinder oder Tatopfer aufhalten. Obwohl es sich um eine begrenzte Zahl angeordneter elektronischer Überwachungsmaßnahmen handelt (seit 2014 etwas über 70 ständig Überwachte), bedeutet die Anordnung der Weisung eine neue Qualität der Eingriffsintensität« (Grosser 2018b, 220f.).