Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн

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• sich zu bestimmten Zeiten bei der Aufsichtsstelle, einer bestimmten Dienststelle oder der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer zu melden (§ 68b Abs. 1 Nr. 7 StGB).

• keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind (§ 68b Abs. 1 Nr.10 StGB).

Darüber hinaus kann das Gericht den*die Proband*in anweisen, sich zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Abständen bei einer*einem Ärztin*Arzt, einem*einer Psychotherapeut*in oder einer forensischen Ambulanz vorzustellen (§ 68b Abs. 1 Nr. 11 StGB).

Einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte stellt die Weisung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung dar (auch unter den Begriffen »elektronische Fußfessel«, »elektronisch überwachter Hausarrest« diskutiert; vgl. Kawamura-Reindl & Schneider 2015, 332), bei der die jeweiligen Proband*innen die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen haben (§ 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB). Die elektronische Überwachung im Rahmen der Führungsaufsicht ist gemäß § 68b Abs. 1 Satz 3 StGB jedoch nur möglich, wenn


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