Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн
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(5) Die Tätigkeit der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers wird haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt.
Gemäß § 56f StGB widerruft das Gericht die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und/oder gegen Auflagen und Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt. Ein Widerruf der Bewährung kann auch geschehen, wenn sich die verurteilte Person der Aufsicht und Leitung der*des Bewährungshelfer*in beharrlich entzieht und dadurch Anlass zu der Besorgnis gibt, dass sie erneut Straftaten begehen wird.
Nach § 56g StGB wird nach Ablauf der Bewährungszeit die Strafe erlassen, sofern das Gericht die Strafaussetzung nicht widerrufen hat.
Die kriminalpolitische Bedeutung der Bewährungshilfe ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2011 standen in Gesamtdeutschland (aktuellere Daten sind seit 2011 nur für vereinzelte Bundesländer verfügbar; Stand: Oktober 2020; vgl. DBH o. J.) 150 713 Menschen – davon 131 735 männlich und 18 978 weiblich – nach dem allgemeinen Strafrecht unter Bewährung, also ohne Unterstellungen nach dem Jugendstrafrecht (vgl. Statistisches Bundesamt 2013, ohne Hamburg und mit Angaben für Berlin aus 2007). Im Jahr 2012 war es sieben von zehn Personen, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurden, möglich, ihre Haftstrafe durch eine erfolgreiche Bewährungszeit zu vermeiden (vgl. Kawamura-Reindl & Scheider 2015, 167). Somit leistet die Bewährungshilfe einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Strafvollzugs. Insbesondere für Verurteilte von Delikten leichter und mittlerer Kriminalität leistet die Strafaussetzung zur Bewährung eine zentrale Alternative zum Strafvollzug und schafft dadurch bessere Voraussetzungen für eine soziale Eingliederung. Zudem beansprucht die ambulante Alternative nur etwa 10 % der Gesamtkosten im Verhältnis zum Strafvollzug und ist somit deutlich kostengünstiger (vgl. Grosser 2018a, 214).