Читать книгу Soziale Arbeit in der Justiz. Professionelles Selbstverständnis und methodisches Handeln онлайн

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4. Die verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten werden in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der angeblich dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen« (Laubenthal 2019, 147).

Die wesentlichen Akteure im Strafvollzug gehören dem Vollzugsstab (Anstaltsleitung, Verwaltungsdienst, Vollzugsdienst, Werkdienst) oder dem Sozialstab (Seelsorger*innen, Ärzt*innen, Fachkräfte der Krankenpflege, Lehrer*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen) an (vgl. Kawamura-Reindl & Schneider 2015, 237f.).

Also grober Bezugspunkt für die Aufgabenbestimmung der Sozialen Arbeit im Strafvollzug können die §§ 71ff. StVollzG unter der Überschrift »Soziale Hilfe« angeführt werden. Neben dem Grundsatz ist eine Unterteilung in Hilfe bei Aufnahme, Hilfe während des Vollzuges und Hilfe zur Entlassung festzustellen.

»Soziale Hilfe« im Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

§ 71 StVollzG: Grundsatz

Der Gefangene kann die soziale Hilfe der Anstalt in Anspruch nehmen, um seine persönlichen Schwierigkeiten zu lösen. Die Hilfe soll darauf gerichtet sein, den Gefangenen in die Lage zu versetzen, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu regeln.


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