Читать книгу Wenn Sie kein Feigling sind, Herr Pfarrer. Werner Kriesi hilft sterben онлайн

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Sie sprechen also dann von Sterbeverlängerung, wenn die Medizin einen Menschen zwar am Leben erhält, ihn jedoch nicht mehr heilen, seine Situation nicht mehr verbessern kann?

Ja.

War diese Art der medizinischen Behandlung nicht der Wunsch von Judith? Sah sie es denn auch so, dass zugleich mit ihrem Leben auch ihr Sterben verlängert wurde?

Judith war beseelt vom Willen, am Leben zu bleiben. Doch in der Phase, als sie mit Exit Kontakt aufnahm, hatte sie begon­nen, ihre Behandlungen nicht mehr zu ertragen. Sie wollte sich keiner weiteren Operation mehr unterziehen. Sie hatte den Wunsch, diese Qual zu beenden. Auch wenn sie sich dann anders entschied und nicht mit Exit aus dem Leben ging.

Die Volksabstimmung 1977: Eine Panne der Demokratie?

«Die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons Zürich verlangen: Der Kanton Zürich reicht gemäß Artikel 93 der Bundesverfassung eine Standesinitiative mit folgender Forde­rung ein: Die Bundesgesetzgebung ist dahingehend zu ändern, dass die Tötung eines Menschen auf eigenes Verlangen straffrei ist, falls folgende Voraussetzungen erfüllt sind …»14

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