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4. Die Irrtumsanfechtung des Verkäufers

Da das Kaufrecht nur die Sachmängelrechte des Käufers abschließend regelt, darf der Verkäufer den Kaufvertrag ungeniert nach § 119 II anfechten, wenn er über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache, etwa über die Echtheit eines Kunstwerks, geirrt und sie deshalb viel zu billig verkauft hat[349].

15. Kapitel Die Mängelhaftung des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf

1. Das gesetzliche System

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Der Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474-479 ist ein Bestandteil des europäischen Verbraucherschutzrechts, die Auslegung durch den EuGH für die nationalen Gerichte verbindlich[350].

neue Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf

§ 474VerbraucherUnternehmerbewegliche Sache, ob neu oder gebraucht

Ausgenommen§ 474 II 2

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besonderen Vorschriften der §§ 475-4791.1.2018

- § 475 - § 476 - § 477 - § 478§ 479

Widerrufsrecht§§ 312g I, 355, 356, 357

2. Keine vertragliche Haftungsbeschränkung im Voraus

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§ 476 I 1

Nichtigkeitsgrund

§ 476 IIVerjährung

3. Die Umgehung des Verbraucherschutzes


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