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1.1 Die rechtliche Konstruktion des Eigentumsvorbehalts
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Der Vorbehaltskauf ist ein Kreditkauf, der den Verkäufer nur dazu verpflichtet, die Ware unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung an den Käufer zu übereignen. Die rechtliche Konstruktion heißt Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum solange vor, bis der Kaufpreis bezahlt ist[374]. Der Eigentumsvorbehalt sichert die Kaufpreisforderung des vorleistenden Verkäufers und, falls der Kauf scheitert, auch dessen Anspruch auf Rückgabe der Ware[375].
Der Eigentumsvorbehalt hat eine schuldrechtliche und eine dingliche Seite:
- Vereinbarung des EigentumsvorbehaltsBestandteil des Kaufvertrags - Lieferung unter Eigentumsvorbehaltaufschiebend bedingte ÜbereignungAnwartschaftsrechtBeweislast
Bild 20: Der Eigentumsvorbehalt
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1.2 Die gesetzliche Regelung des Vorbehaltskaufs
§ 449
Abs. 1Auslegungsregel
Abs. 2 Herausgabeanspruch des Verkäufers
Abs. 3Nichtigkeitsgrund
1.3 Die gesetzliche Auslegungsregel
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