Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

128 страница из 217


ssss1

im normalen Geschäftsgang

erweiterte EigentumsvorbehaltKontokorrentvorbehalt

§ 449 IIIKonzernvorbehalt

1.6 Der nicht vereinbarte einseitige Eigentumsvorbehalt

141

Vorbehalt spätestens bei der Übergabe dem Käufer gegenüber deutlich erklären

Der einseitige Eigentumsvorbehalt ist zwar eine Vertragsverletzung, zugleich aber auch ein Angebot auf bedingte Übereignung. Nimmt der Käufer es an, erwirbt er wenigstens bedingtes Eigentum. Seine Zustimmung ändert zugleich den Kaufvertrag und heilt die Vertragsverletzung des Verkäufers. Lehnt er ab, erwirbt er nur Besitz, behält aber den Anspruch aus § 433 I auf bedingungslose Übereignung. Bedingtes Eigentum kann der Verkäufer dem Käufer nicht aufzwingen, er kann nur den unbedingten Eigentumserwerb verhindern[398].

2. Der Kauf auf Probe

142

§ 454 I 2Billigungnur „im Zweifel“ eine aufschiebende Bedingung

3. Der Wiederkauf

143

§ 456Der Verkäufer, der auf einen Wiederkauf klagt, muss zweierlei beweisen: den vereinbarten Vorbehalt des Wiederkaufsrechts und die Wiederkaufserklärung