Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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§ 449 Iim ZweifelLeistungshandlungLeistungserfolg
Kauf beweglicher Sachenvereinbarten Eigentumsvorbehaltvorformulierte EigentumsvorbehaltAbwehrklauseleinseitigen Eigentumsvorbehalt
1.4 Der Herausgabeanspruch des Verkäufers
§ 449 II§ 323 oder § 216 II 2
Erst der Rücktritt des Verkäufersnimmt dem Käufer nach § 449 II das Recht zum Besitz
§ 216 II 2
1.5 Die Spielarten des Eigentumsvorbehalts
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einfache Eigentumsvorbehalt
das Eigentum an der beweglichen Kaufsache bis zur Kaufpreiszahlung behält und der Käufer darüber gemäß § 185 I nur mit Ermächtigung des Verkäufers verfügen kann (ssss1).
verlängerte Eigentumsvorbehalt
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt besteht deshalb aus vier Teilen:
- einem gewöhnlichen Eigentumsvorbehalt nach §§ 929, 158 I; - einer Verfügungsermächtigung des Verkäufers gegenüber dem Käufer nach § 185 I; - einer Sicherungsabtretung der künftigen Kaufpreisforderung des Käufers aus dem Weiterverkauf nach § 398 an den Verkäufer; - einer treuhänderischen Ermächtigung des Verkäufers gegenüber dem Käufer analog§ 185 I, die künftige Kaufpreisforderung einzuziehen