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3. Kapitel Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

1. Die Entstehung des BGB

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Das BGB ist nach zwanzigjähriger Vorarbeit am 18.8.1896 verkündet worden und am 1.1.1900 in Kraft getreten. Heute ist es Bundesrecht (Art. 123 I, 125 Nr. 1 GG). Dem Deutschen Reich von 1871 brachte es die Rechtseinheit im bürgerlichen Recht und beendete eine jahrhundertelange Rechtszersplitterung in den deutschen Landen.

2. Das System des BGB

2.1 Die Kodifikation des allgemeinen Zivilrechts

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Das BGB ist die Kodifikation des allgemeinen Zivilrechts, das für alle Bürger gilt: des Vertrags- und Schadensersatzrechts, der Eigentumsordnung, des Familien- und Erbrechts. Es besteht aus 5 Büchern: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachen-, Familien- und Erbrecht.

Allgemeine TeilRechtsgeschäft

SchuldrechtSchuldverhältnis,

Sachenrecht

Familien- und Erbrecht

Bild 4: Das System des BGB


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Pandektenwissenschaftgemeines Recht

2.2 Vom Allgemeinen zum Besonderen

das Allgemeine vor dem Besonderen.

Bauplander Allgemeine Teil ziehe die allgemeinen Regeln vor die Klammer,


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