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2. Die juristische Methode der Falllösung

2.1 Die Reihenfolge der rechtlichen Prüfung

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Ansprüchenmehrere RechtsgrundlagenReihenfolge:

- Ansprüche aus Vertrag - Ansprücheaus Verschulden bei Vertragsverhandlungen - dingliche Ansprüche - Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Gefährdungshaftung - Bereicherungsansprüche

Der Vertrag steht deshalb an erster Stelle, weil er spezieller ist als das Gesetz und die gesetzlichen Ansprüche beschränken oder gar ausschließen kann. Der dingliche Anspruch ist oft stärker als der außervertragliche schuldrechtliche, der deliktische Anspruch stärker als der Bereicherungsanspruch.

Bild 5: Die Methode der Falllösung


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Anspruchskonkurrenz

Gesetzeskonkurrenz

Jeden einzelnen Anspruch prüft man in fünf Schritten:

- Anspruchsgrundlage - anspruchshindernde Gegennormen - anspruchsvernichtende Gegennormen - anspruchshemmende Gegennormen - anspruchserhaltende Ausnahme von der Gegennorm

Überflüssige Prüfungen sind vielmehr falsch

2.2 Der Prozessfall

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Die ZPO verteilt die Prozessarbeit klug auf Parteien und Gericht. Die Parteien sind für den Lebenssachverhalt, der aus Tatsachen besteht, zuständig, das Gericht für die Rechtsanwendung: Es prüft, ob die Klage zulässig und begründet sei.


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