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teleologische Auslegung nach Sinn und Zweck des Gesetzes (ratio legis)

3.2 Die richterliche Rechtsfortbildung

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Gesetzeslücke,ergänzende Gesetzesauslegungrichterliche Rechtsfortbildung

Analogie:GesetzesanalogieRechtsanalogie

Erst-recht-Argument

teleologische ReduktionUmkehrschluss

5. Kapitel Der Anspruch

1. Das System des Zivilrechts

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Das Zivilrecht lässt sich – im Großen und Ganzen – als ein System von Anspruchsgrundlagen und Gegennormen, von Regeln und Ausnahmen begreifen. Was im Zivilrecht Regel ist und was Ausnahme, bestimmt die gesetzliche Beweislast: Der Anspruchsteller muss die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs beweisen, der Anspruchsgegner die tatsächlichen Voraussetzungen der Gegennormen, die den Anspruch verhindern, auslöschen oder hemmen; es sind dies die Einwendungen und Einreden des materiellen Rechts (ssss1).

Anspruchsgrundlage, Einwendung und Beweislast bilden so das Rückgrat des BGB und des gesamten Zivilrechts.

Die gesetzlichen Beweislastregeln sind, auch wenn sie erst im Prozess wirksam werden, Bestandteile des materiellen Rechts (ssss1).


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